Rechtsprechung
VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zum Treuhandverhältnis unter Angehörigen im Zusammenhang mit beantragter AusbildungsförderungAusbildungsförderungSchenkung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
- BVerwG, 23.07.2009 - 5 B 25.09
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (13)
- BGH, 02.02.1994 - IV ZR 51/93
Gläubiger einer Spareinlage bei Einrichtung eines Sparkontos für einen Dritten
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931 f.) sei die Klägerin, weil die Bank keine Kenntnis von einer vom Namen der Klägerin abweichenden Verfügungsbefugnis gehabt habe, Kontoinhaberin geworden.Mit Urteil vom 2. Februar 1994 (NJW 1994, 931) habe der Bundesgerichtshof für einen vergleichbaren Fall ausgeführt, dass derjenige, der eine Bank anweise, einen Betrag aus seinem Vermögen einen bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliere und zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift verschaffe.
Mündliche Vereinbarungen sind regelmäßig nichtig (vgl. BGH vom 2.2.1994 NJW 1994, 931).
Mit Urteil vom 2. Februar 1994 (NJW 1994, 931) hat der Bundesgerichtshof für einen vergleichbaren Fall ausgeführt, dass derjenige, der eine Bank anweise, einen Betrag aus seinem Vermögen einen bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, mit der Ausführung dieser Weisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete verliere und zugleich dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift verschaffe.
- VGH Bayern, 23.04.2008 - 12 B 06.1397
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397 m.w.N.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.In einem solchen Fall ist von einem Rechtsmissbrauch auszugehen (vgl. dazu auch BayVGH vom 23.4.2008 Az. 12 B 06.1397).
Im Kontext mit der beantragten Ausbildungsförderung führt es jedoch im Ergebnis dazu, dass sie Steuermittel in Anspruch nimmt, um trotz an sich vorhandenen Vermögens Fördermittel zu erhalten (BayVGH vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22).
- BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02
Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH vom 18.1.2005 NJW 2005, 980 f.) sei typischerweise, wenn ein naher Angehöriger ein Sparbuch auf den Namen eines Kindes anlege, ohne das Sparbuch aus der Hand zu geben, aus diesem Verhalten zu schließen, dass der Zuwendende sich die Verfügung über das Sparkonto bis zu seinem Tode vorbehalten wolle.Soweit das Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 18. Januar 2005 (NJW 2005, 980) heranzieht und sich auf angebliche Abreden der Mutter und der Großmutter der Klägerin beruft, hat das nicht zur Folge, dass das Vermögen der Großmutter der Klägerin gehörte.
- BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 12.08
Ausbildungsförderung; objektive Beweisanzeichen; Bewilligungszeitraum; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Das Guthaben auf dem mit Kontoänderungsvertrag vom 19. August 1993 von der Mutter übertragenen Sparkonto Nr. ... war ab diesem Zeitpunkt Vermögen der Klägerin (§ 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG), weil sie nach ihrem von der Bank erkennbaren Willen im Zeitpunkt der Kontoübertragung Gläubiger des Guthabens werden sollte (BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 129 unter Hinweis auf BGH vom 18.10.1994 BGHZ 127, 229).Für die Frage, ob ein Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam vereinbart worden ist, können auch Indizien herangezogen werden (ausführlich dazu BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 129; siehe auch BVerfG vom 7.11.1995 BB 1995, 2624 m.w.N.).
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Für die Frage, ob ein Treuhandverhältnis zivilrechtlich wirksam vereinbart worden ist, können auch Indizien herangezogen werden (ausführlich dazu BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 129; siehe auch BVerfG vom 7.11.1995 BB 1995, 2624 m.w.N.). - BGH, 24.06.2003 - IX ZR 120/02
Rechte des Wohnungseigentümers in der Insolvenz des Verwalters
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Hier fehlt es bereits an der dazu notwendigen Separierung des Treugutes (vgl. dazu etwa BGH vom 24.6.2003 WM 2003, 512). - BVerwG, 04.09.2008 - 5 C 30.07
Ausbildungsförderung; Berichterstatter; objektive Beweisanzeichen; …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
An den Nachweis eines solchen Treuhandverhältnisses unter Angehörigen durch den Auszubildenden im Zusammenhang mit beantragter Ausbildungsförderung sind wegen der Missbrauchsgefahr bei solchen Abreden strenge Anforderungen zu stellen (dazu auch BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 125). - BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 10/06 R
Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Ein Treuhandvertrag ist dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treunehmer Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (siehe dazu BFH in st. Rspr. zuletzt Urteil vom 28.8.2007 Az. B 7/7a AL 10/06 R). - OVG Niedersachsen, 28.06.2007 - 4 LA 39/06
Wertpapierdepots als Vermögen m Sinne des § 27 Abs. 1 …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Auch nach der st. Rspr. des Senats ist das Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, das bei der Antragstellung nicht offengelegt wird, auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Herausgabeanspruchs des Treugebers sowie bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen im Innenverhältnis für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen (vgl. auch OVG Lüneburg vom 28.6.2007 FamRZ 2007, 2016). - OVG Saarland, 27.05.2008 - 3 A 373/07
Rückforderung zu Unrecht gezahlter Ausbildungsförderung; Kontoeröffnung auf den …
Auszug aus VGH Bayern, 28.01.2009 - 12 B 08.824
Überträgt - wie hier - die Mutter als gesetzliche Vertreterin der Klägerin ein auf ihren Namen lautendes Guthaben auf die Klägerin und ergibt sich aus dem Kontoeröffnungsvertrag für dieses neue Konto, dass die Klägerin vorbehaltlos als Gläubigerin der Einlage bezeichnet wird und wird ferner auch im Freistellungsauftrag die Klägerin als Gläubigerin benannt, wie sie es in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat selbst eingeräumt hat, wird die Kontoinhaberschaft bzw. Gläubigerschaft damit eindeutig bestimmt (vgl. dazu SaarlOVG vom 27.5.2008 NVwZ-RR 2008, 705). - VGH Bayern, 06.07.2006 - 12 C 06.468
Ausbildungsförderung, Rückforderung, Vermögen, verdecktes Treuhandverhältnis
- BGH, 18.10.1994 - XI ZR 237/93
Zulässigkeit einer Kontensperre
- VGH Bayern, 11.12.2007 - 12 B 07.1091
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG München, 19.09.2013 - M 15 K 12.1704
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegenüber der Bank aus der Gutschrift (BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931).Mündliche Abreden sind regelmäßig nichtig (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994, a.a.O.).
Dabei muss das Handeln des Treuhänders im eigenen Namen wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BayVGH, B.v. 1.10.2013 - 12 ZB 13.1738 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 ff.) An den Nachweis eines solchen Treuhandverhältnisses unter Angehörigen durch den Auszubildenden im Zusammenhang mit beantragter Ausbildungsförderung sind wegen der Missbrauchsgefahr bei solchen Abreden strenge Anforderungen zu stellen (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O.).
Zwar können auch äußere Umstände ein Indiz für das tatsächliche Vorliegen einer Treuhandabrede sein (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2009, 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404).
Unabhängig von der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit der (unentgeltlichen) Weggabe von Vermögen ist in solchen Fällen der Betrag dem Vermögen des Auszubildenden förderungsrechtlich weiterhin - fiktiv - zuzurechnen und auf seinen Bedarf nach der Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG anzurechnen (BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829; BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404).
Nach dem Rechtsgedanken von § 166 Abs. 1 BGB kommt es im Rahmen eines Vollmachtverhältnisses hinsichtlich der Kenntnis oder des Kennenmüssens gewisser Umstände nicht auf die Person des Vertretenen, sondern auf die des Vertreters an (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2009, a.a.O.).
- VG Augsburg, 17.02.2009 - Au 3 K 08.754
Ausbildungsförderung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche …
Auch nach der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. Urteil vom 28.1.2009, 12 B 08.824) ist das Vermögen aus einem verdeckten Treuhandverhältnis, auch unter Berücksichtigung eines bestehenden Herausgabeanspruchs des Treugebers sowie bei rechtsgeschäftlichen Verfügungsbeschränkungen im Innenverhältnis, für den Bereich des Ausbildungsförderungsrechts dem Vermögen des Treuhänders zuzurechnen.Mündliche Vereinbarungen sind regelmäßig unbeachtlich (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O., unter Verweis auf BGH vom 2.2.1994, NJW 1994, 931).
Denn ein solcher ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treunehmer Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O.;… BVerwG vom 4.9.2008, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu grundlegend BVerwG vom 13.1.1983, NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im oben angegebenen Sinne zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit der beantragten Ausbildungsförderung führt es jedoch insgesamt dazu, dass er Steuermittel in Anspruch nimmt, um trotz an sich vorhandenen Vermögens Fördermittel zu erhalten (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O. sowie vom 23.4.2008, BayVBl 2009, 22).
- VGH Bayern, 11.11.2009 - 12 BV 08.1293
Ausbildungsförderung; Vermögen; Nichtangabe von Sparguthaben; Treuhandverhältnis; …
Mündliche Vereinbarungen sind regelmäßig nichtig (vgl. BayVGH vom 28.1.2009 BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH vom 2.2.1994 a.a.O.).Soweit sich die Klägerin insoweit auf mündliche Hinweise gegenüber einer Mitarbeiterin der Sparkasse beruft, was von ihrer Mutter bei deren Vernehmung ebenfalls angegeben wurde, führt das zu keinem anderen Ergebnis, weil solche mündlichen Abreden im Regelfall als nichtig anzusehen sind (…vgl. BGH vom 2.2.1994 a.a.O; BayVGH vom 28.1.2009 a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (grundlegend BVerwG vom 13.1.1983 NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Urteil vom 23.4.2008 BayVBl 2009, 22 m.w.N. und vom 28.1.2009 a.a.O.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im o. a. Sinne zu vermeiden.
- VG München, 29.01.2015 - M 15 K 13.458
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung; (kein) …
Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegenüber der Bank aus der Gutschrift (BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931).Mündliche Abreden sind regelmäßig nichtig (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994, a.a.O.).
Juli 2012 auf das Konto der Mutter des Klägers ändert an dieser Vermögenszurechnung nichts, da die Übertragung als rechtsmissbräuchlich im Sinne des Ausbildungsförderungsrechts anzusehen ist mit der Folge, dass das entsprechende Vermögen dem Kläger ausbildungsförderungsrechtlich weiterhin zugerechnet wird (vgl. BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - DVBl 1983, 846; BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404).
Unabhängig von der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit der (unentgeltlichen) Weggabe von Vermögen, ist in solchen Fällen der Betrag dem Vermögen des Auszubildenden förderungsrechtlich weiterhin - fiktiv - zuzurechnen und auf seinen Bedarf nach der Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG anzurechnen (BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829; BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404).
- VG München, 07.12.2017 - M 15 K 17.841
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglicher Vermögensanrechnung
Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegenüber der Bank aus der Gutschrift (BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931).Mündliche Abreden sind regelmäßig nichtig (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994, a.a.O.).
Dabei muss das Handeln des Treuhänders im eigenen Namen wegen der vom zivilrechtlichen Eigentum abweichenden Zurechnungsfolge eindeutig erkennbar sein (BayVGH, B.v. 1.10.2013 - 12 ZB 13.1738 unter Hinweis auf BVerwG, U.v. 4.9.2008 - 5 C 12/08 - BVerwGE 132, 21 ff.) An den Nachweis eines solchen Treuhandverhältnisses unter Angehörigen durch den Auszubildenden im Zusammenhang mit beantragter Ausbildungsförderung sind wegen der Missbrauchsgefahr bei solchen Abreden strenge Anforderungen zu stellen (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O.).
Unabhängig von der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit der (unentgeltlichen) Weggabe von Vermögen ist in solchen Fällen der Betrag dem Vermögen des Auszubildenden förderungsrechtlich weiterhin - fiktiv - zuzurechnen und auf seinen Bedarf nach der Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG anzurechnen (BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829; BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404).
- VG München, 02.05.2013 - M 15 K 12.4905
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegenüber der Bank aus der Gutschrift (BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404 unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931).Mündliche Abreden sind regelmäßig nichtig (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994, a.a.O.).
Unabhängig von der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit der (unentgeltlichen) Weggabe von Vermögen ist in solchen Fällen der Betrag dem Vermögen des Auszubildenden förderungsrechtlich weiterhin - fiktiv - zuzurechnen und auf seinen Bedarf nach der Maßgabe der §§ 26 ff. BAföG anzurechnen (BVerwG, U.v. 13.1.1983 - 5 C 103/80 - NJW 1983, 2829; BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl 2009, 404).
Dem Rechtsmissbrauch steht nicht entgegen, dass der Kläger die Übertragung des Sparguthabens bzw. die Depotauflösung nicht selbst vorgenommen hat, sondern diese Verfügungen von der Mutter des Klägers im Rahmen ihrer Kontovollmacht durchgeführt worden sind (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2009, a.a.O.).
- VGH Bayern, 20.05.2009 - 12 C 09.378
Ausbildungsförderung
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits entschieden, dass solche Einzahlungen durch Dritte auf das Konto eines Auszubildenden nicht dessen Kontoinhaberschaft ausschließen (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 DVBl 2009, 125 = NVwZ 2009, 392; vgl. auch BayVGH vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824 und vom 24.9.2008 Az. 12 B 08.1061).Wer eine Bank anweist, einen Betrag von seinem Konto einem bestimmten fremden Konto gutzuschreiben, verliert mit der Ausführung dieser Anweisung seine Rechte gegen die Bank in Bezug auf das Zugewendete und verschafft dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (…vgl. BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O.; vgl. auch BayVGH vom 28.1.2009 a.a.O.).
Ein Rückgriff auf die objektiven Merkmale eines Fremdvergleiches ist vielmehr allein bei der anhand umfassender Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles vorzunehmenden Prüfung geboten, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist und damit eine Schuld im Sinne von § 28 Abs. 3 Satz 1 BAföG besteht (vgl. grundlegend BVerwG vom 4.9.2008 a.a.O. und BayVGH vom 28.1.2009 a.a.O.).
- VG München, 25.04.2013 - M 15 K 12.4095
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
Gleichzeitig verschafft er dem Kontoinhaber ein entsprechendes Recht gegen die Bank aus der Gutschrift (vgl. BayVGH, U.v. 28.1.2009 - 12 B 08.824 - BayVBl. 2009, 404 unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994 - IV ZR 51/93 - NJW 1994, 931).Mündliche Abreden sind regelmäßig nichtig (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O. unter Hinweis auf BGH, U.v. 2.2.1994 a.a.O.).
An den Nachweis eines solchen Treuhandverhältnisses unter Angehörigen durch den Auszubildenden im Zusammenhang mit beantragter Ausbildungsförderung sind wegen der Missbrauchsgefahr bei solchen Abreden strenge Anforderungen zu stellen (BayVGH, U.v. 28.1.2009 a.a.O.).
- VG Augsburg, 26.05.2009 - Au 3 K 08.1545
Ausbildungsförderung; verdeckte Treuhand; rechtsmissbräuchliche …
Ein Treuhandvertrag ist grundsätzlich dadurch gekennzeichnet, dass der Treugeber dem Treunehmer Vermögensrechte überträgt, ihn aber in der Ausübung der sich aus dem Außenverhältnis ergebenden Rechtsmacht im Innenverhältnis nach Maßgabe der schuldrechtlichen Treuhandvereinbarung beschränkt (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, 12 B 08.824;… BVerwG vom 4.9.2008, a.a.O.).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. hierzu grundlegend BVerwG vom 13.1.1983, NJW 1983, 2829) und der ständigen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. nur BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O.) handelt ein Auszubildender rechtsmissbräuchlich, wenn er im Hinblick auf eine konkret geplante oder schon begonnene Ausbildung, für die Ausbildungsförderung in Anspruch genommen werden soll, Vermögen an einen Dritten überträgt, anstatt es für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung einzusetzen, um durch die Übertragung eine Vermögensanrechnung im oben angegebenen Sinne zu vermeiden.
Im Zusammenhang mit der beantragten Ausbildungsförderung führt es jedoch insgesamt dazu, dass er Steuermittel in Anspruch nimmt, um trotz an sich vorhandenen Vermögens Fördermittel zu erhalten (vgl. BayVGH vom 28.1.2009, a.a.O. sowie vom 23.4.2008, BayVBl 2009, 22).
- VGH Bayern, 25.05.2009 - 12 ZB 07.3445
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
Soweit die tatsächlichen Grundlagen in der Sphäre des Auszubildenden liegen, obliegt ihm bei der Sachverhaltsaufklärung eine gesteigerte Mitwirkungspflicht (vgl. BVerwG vom 4.9.2008 NVwZ 2009, 395/397; Urteil des Senats vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824).Es genügt der zeitliche Zusammenhang zwischen Vermögensverfügung und Antragstellung, das Fehlen einer gleichwertigen Gegenleistung sowie der (objektive) Widerspruch zu dem mit der Vermögensanrechnung verfolgten Gesetzeszweck (vgl. Urteil des Senats vom 28.1.2009 Az. 12 B 08.824).
- VG Ansbach, 10.09.2015 - AN 2 K 14.00481
Schriftliche Klageerhebung durch nicht unterzeichnetes Telefax
- VG München, 10.02.2011 - M 15 K 09.5255
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VG München, 25.03.2010 - M 15 K 08.1279
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 22.07.2009 - M 15 K 08.3715
Ausbildungsförderung; Treuhandverhältnis; rechtsmissbräuchliche Darlehensaufnahme …
- VG München, 03.07.2020 - M 15 K 18.2748
Keine Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen Nachweis eines …
- VG München, 17.10.2019 - M 15 K 18.1334
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nicht angegebenen Kontoguthabens
- VG München, 18.07.2019 - M 15 K 17.2643
Aufhebung der Rückforderung von Ausbildungsförderung
- VG München, 24.11.2011 - M 15 K 11.4253
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 12 ZB 09.1232
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG München, 20.11.2014 - M 15 K 13.195
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2011 - 12 A 1809/10
Rücknahme eines Bescheids über die Bewilligung von Ausbildungsförderung bei …
- VG München, 30.06.2011 - M 15 K 10.5665
Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung …
- VG München, 12.05.2011 - M 15 K 10.5375
Rechtsschutzbedürfnis für Antrag gem. § 113 Abs. 1 Satz 2 VwGO; Antrag auf …
- VG München, 17.02.2011 - M 15 K 10.4182
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 18.03.2010 - M 15 K 08.3904
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 28.01.2010 - M 15 K 08.3581
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2011 - 12 A 2022/10
Voraussetzungen für die Bewilligung von Ausbildungsförderung für ein …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2011 - 12 A 2236/09
Teilweise Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2011 - 12 A 2098/10
Rechtsmissbräuchliches Handeln eines Auszubildenden bei rechtsgrundloser und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2013 - 12 A 1847/12
Übertragung des Guthabens eines Auszubildenden auf seinen Vater als Darlehen …
- OVG Sachsen, 01.07.2010 - 1 D 63/10
Treuhandverhältnis
- VG Augsburg, 15.12.2015 - Au 3 K 15.1461
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen
- VGH Bayern, 30.01.2012 - 12 C 11.114
Prozesskostenhilfe; Ausbildungsförderungsrecht; rechtswidrige Vermögensverfügung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2010 - 12 A 915/09
Zulässigkeit einer bedarfsmindernden Anrechnung des vor der erstmaligen …
- VG Ansbach, 22.02.2017 - AN 2 K 16.00587
Unglaubhafte Darlegung eines Vermögensverbrauchs vor Aufnahme einer Ausbildung
- VG Ansbach, 28.11.2022 - AN 2 K 22.00377
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Rechtmissbräuchliche …
- VG Ansbach, 11.10.2021 - AN 2 K 21.00699
Rückforderung von Ausbildungsförderung, Rechtsmissbräuchliche …
- VG München, 20.10.2011 - M 15 K 10.4290
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VGH Bayern, 18.05.2011 - 12 C 11.942
Ausbildungs- und Studienförderungsrecht
- VG München, 17.03.2011 - M 15 K 10.2320
Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung; Sittenwidrigkeit der …
- VG München, 22.04.2021 - M 15 K 19.5987
Ausbildungsförderungsrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, …
- VG München, 29.01.2009 - M 15 K 07.2968
Ausbildungsförderung; Rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung; Behauptetes …
- VG München, 21.07.2011 - M 15 K 11.1860
Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung …
- VG München, 24.02.2011 - M 15 K 10.3221
Rückforderung aufgrund nachträglich angerechneten Vermögens
- VG München, 20.05.2010 - M 15 K 08.6108
Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung …
- VG München, 14.01.2010 - M 15 K 08.3872
Ausbildungsförderung; Rückforderung aufgrund nachträglicher Vermögensanrechnung; …
- VG Ansbach, 29.02.2016 - AN 2 K 14.01930
Rückforderung von Ausbildungsförderungsleistungen wegen rechtsmissbräuchlicher …
- VG München, 15.01.2015 - M 15 K 14.1947
Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenen Vermögens
- VG Göttingen, 07.07.2014 - 2 B 211/14
Angehörigendarlehen; Ausbildungsförderung; Vermögen; Darlehen zwischen …
- VG München, 20.10.2011 - M 15 K 10.4713
Ausbildungsförderung; Sparbuch, das von den Eltern angelegt wurde; …
- VG München, 30.06.2011 - M 15 K 11.1275
Ausbildungsförderung nach dem BAföG; Vermögensanrechnung; Sparbrief; (keine) …
- VG München, 03.02.2011 - M 15 K 10.2646
Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei Antragstellung; Rückforderung …
- VG München, 02.12.2010 - M 15 K 09.4631
Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche Vermögensverfügung; (kein) …
- VG München, 14.10.2010 - M 15 K 09.3537
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 15.07.2010 - M 15 K 09.644
Verpflichtung zur Gewährung von Ausbildungsförderung; rechtsmissbräuchliche …
- VG München, 27.08.2009 - M 15 K 08.268
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekanntgewordenen …
- VG München, 30.07.2009 - M 15 K 07.4854
Ausbildungsförderung
- VG München, 23.07.2009 - M 15 K 07.5750
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen nachträglich bekannt gewordenen …
- VG München, 24.04.2009 - M 15 K 08.748
Ausbildungsförderung; Treuhandverhältnis; behauptete Zuordnung einer eingezogenen …
- VG Ansbach, 03.12.2015 - AN 2 K 15.01243
Klage gegen Ablehnung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz …
- VG München, 25.10.2012 - M 15 K 12.1367
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich bekannt gewordenem …
- VG München, 09.12.2010 - M 15 K 10.507
Ausbildungsförderung; Anrechnung von Vermögen; (kein) Darlehen
- VG Frankfurt/Main, 23.06.2009 - 3 K 2949/06
Rückforderung von Leistungen der Ausbildungsförderung
- VG München, 26.03.2009 - M 15 K 07.5828
Ausbildungsförderung; Rückforderung wegen nachträglich angerechneten Vermögens; …
- VG Ansbach, 03.03.2021 - AN 2 K 20.01433
Rückforderung von Ausbildungsförderung wegen rechtsmissbräuchlicher …
- VG München, 13.01.2011 - M 15 K 10.884
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung; Verschweigen von Vermögen bei …
- VG München, 22.04.2010 - M 15 K 08.6209
Antrag auf Gewährung von Ausbildungsförderung
- VG München, 23.04.2009 - M 15 K 07.5546
Ausschluss der Darlehensrückforderung während der Ausbildung ist der …